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Topinformationen
Merkmale und Qualifikationen
Fakten
Regelstudienzeit:
Vollzeit: 3 Jahre
Unterrichtssprache:
Deutsch
Studienbeginn:
Zum Wintersemester
Was kennzeichnet den Weiterbildungsstudiengang?
Eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis kennzeichnet den Weiterbildungsstudiengang zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in. Ziel ist es, fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse mit der psychotherapeutischen Praxis zu verbinden durch eine starke personelle und institutionelle Verknüpfung zwischen der Universität Osnabrück, dem Fachgebiet Klinische Psychologie und Psychotherapie sowie verschiedenen Praxiseinrichtungen der Region Osnabrück. Die Ausbildung erfolgt im Schwerpunkt Verhaltenstherapie und ist die Voraussetzung für eine eigenverantwortliche psychotherapeutische Tätigkeit, die sich mit der Heilbehandlung von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, aber auch mit psychischen und sozialen Folgeerscheinungen körperlicher Erkrankungen beschäftigt. Die Qualität der Psychotherapieausbildung wird durch verschiedene Maßnahmen des Qualitätsmanagements kontinuierlich geprüft und gesichert. Die Ausbildung erfolgt in kleinen Kursen (i.d.R. 12 Teilnehmer*innen) unter guter persönlicher Atmosphäre und Betreuung.
Welche Qualifikationen erhalte ich mit dem Abschluss dieses Studiums?
Neben der selbstständigen Arbeit in einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist auch die selbstständige Durchführung von Psychotherapien oder die Anleitung anderer Berufsgruppen in beratenden und therapeutischen Arbeitsbereichen möglich. Institutionell können diese Berufsfelder in Kinderheimen, Beratungsstellen und stationären oder ambulanten Rehabilitationseinrichtungen und der Frühförderung angegliedert sein.
Was machen unsere Absolventen?
u.a. Tätigkeiten in eigener Praxis oder in psychiatrischen/psychosomatischen Kliniken, Dozenten- oder Supervisorentätigkeit in der Weiterbildungsstudiengängen der Universität Osnabrück
Informationen zu Zusatzqualifikationen
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und nach Erlangen der sozialrechtlichen Zulassung (d. h. der Approbation) können bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) verschiedene Abrechnungsgenehmigungen beantragt werden. Für diese Abrechnungsgenehmigungen werden Nachweise über entsprechende Zusatzqualifikationen benötigt. Wir bieten im Rahmen unserer Ausbildung an, die Voraussetzungen für die Abrechnung der Entspannungsverfahren (übenden Techniken: PMR, AT) zu erlangen. Diesen Service bieten wir für Sie ohne weitere Kosten an.
"übende Techniken"/Entspannungsverfahren
- Voraussetzungen für den Erwerb der Zusatzqualifikation
- Die Nachweise über die Voraussetzungen (Bescheinigung durch die Klinik/Einrichtung; Protokoll des Eigenstudiums; zzgl. Theorieseminare zu Entspannungsverfahren per Nachweis Semesterpläne/TN-Liste) sind zum Ende der Ausbildungszeit im Zuge der Anmeldung zur Approbationsprüfung einzureichen. Die Zusatzqualifikation ist jedoch keine Voraussetzung für eine Anmeldung zur Prüfung, so dass ihr Erwerb freiwillig ist. Notwendige Nachweise:
1.) eine Bescheinigung durch die Klinik/Einrichtung , in welcher Entspannungsverfahren vom Ausbildungsteilnehmer durchgeführt wurden (--> Vorlage)
2.) ein vom Ausbildungsteilnehmer anzufertigendes Protokoll über das Eigenstudium im Rahmen der Entspannungsverfahren. Zur Orientierung über Umfang und Art der Dokumentation des Eigenstudiums können Sie ein Beispielprotokoll anschauen.
Eine Bescheinigung der erbrachten Leistungen zur Vorlage bei der KV wird durch die Leitung der Weiterbildungsstudiengänge ausgestellt.
Rechtliche Grundlagen
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)
Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Psychotherapie-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses